Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 11.09.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „ABV-Gelände Bauabschnitt 2“ beschlossen. In der Sitzung vom 23.02.2026 wurde der Geltungsbereich reduziert. Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung einer Schaubrauerei mit Gastronomie.
Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 03.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vilsbiburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.











